​Online-Parkschein Parkplatz Forte Belvedere Leisnig

Parkdauer
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Art.-Nr. 00369-1
​Online-Parkschein Parkplatz Forte Belvedere Leisnig
Beschreibung

Parkschein einfach online zahlen. Ihr Online-Parkschein für die Parkplätze des Forte Belvedere Leisnig.

Hinweis: Gilt nur für einen der 8 kostenpflichtigen Privat-Parkplätze des Forte Belvedere Leisnig entlang der Aussichtsplattform an der oberen Brüstung. Für alle andere Parkflächen lösen Sie bitte herkömmliche Tickets am Parkschein-Automaten der Stadt Leisnig.


Parken für die Kunst: Mit Buchung der Online-Parkscheine unterstützen Sie die Durchführung verschiedener Veranstaltungen im Forte Belvedere. Denn die Ticketeinnahmen werden auch für kulturelle Zwecke im Forte Belvedere Leisnig verwendet. Vielen Dank!


Standort Forte Belvedere über Google Maps ansehen.


Ablauf:

  1. Stellen Sie zuerst Ihr Fahrzeug auf einem unserer acht Parkplätze ab.
  2. Wählen Sie den gewünschten Parkschein-Tarif (Stunden-Tarif oder Tagestarif)
  3. Geben Sie während der Parkschein-Buchung Ihr KFZ-Kennzeichen an.
  4. Bezahlen Sie den gewünschten Parkschein bargeldlos, z.B. mit Ihrem Handy per Kreditkarte oder per PayPal.


Nun ist Ihr Fahrzeug für die von Ihnen gebuchte Zeit auf dem Parkplatz registriert und unsere Mitarbeiter wissen bescheid. Ein herkömmlicher Parkschein hinter der Windschutzscheibe ist somit nicht notwendig. Der Online-Parkschein ist ab Buchungs- und Zahlungseingang sofort gültig für die von Ihnen gewählte Dauer. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte den Optionsfeldern. Hinweis: Die Online-Parkscheine werden im Auftrag des Forte Belvedere Leisnig unter Verwendung des Shopsystems der Galerie Vito von Gaudlitz und Hallo Leisnig bereitgestellt.


Vorteil des Online-Parkscheins:

  • Nach Ihrer Buchung können Sie im Kundenportal jederzeit selbständig die Parkzeit verlängern, ohne selbst zum Fahrzeug kommen zu müssen.
  • Der Umwelt zuliebe keine Papierverschwendung. Die Buchungsbestätigung (Online-Ticket) kommt per E-Mail.
  • Einfache Parkschein-Buchung, Bezahlung und Kontrolle von unterwegs mit dem Smartphone.


Parkscheinpflichtige Zeiten: Täglich von 0-24 Uhr.


Unberechtigtes Parken:

Bitte achten Sie darauf, die Parkzeit nicht zu überschreiten. Für das Parken ohne gültigen Online-Parkschein wird eine Strafgebühr erhoben (siehe Einstell- und Abstellbedingungen). Tipp: Sie können jederzeit bequem am Smartphone oder Computer nachlösen, ohne zum Fahrzeug gehen zu müssen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Parken nur für Krad, PKW, Kleintransporter, Kleinbus etc. bis 3,5 to. Es gelten unsere Einstell- und Abstellbedingungen (siehe unten).


Einstell- und Abstellbedingungen

Diese Einstell- und Abstellbedingungen sind gültig für den Privat-Parkplatz des Forte Belvedere Leisnig mit seinen acht Stellflächen entlang der Aussichtbrüstung. Standort: Poststraße 2, 04703 Leisnig.


I. Mietvertrag

Mit dem Abschluss einer Stunden- oder Tages-Parkberechtigung (Online-Ticket) kommt ein Mietvertrag über einen Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug bis zu maximal 3,5 to zustande (z.B. Krad, PKW, Kleintransporter, Wohnmobil). Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.


Entgeltpflichtig ist das Parken an allen Tagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen). Stunden- und Tagesparkberechtigungen sind nur online erhältlich (Online-Parkscheine). Im übrigen sind nur die Online-Parkscheine für den Parkplatz Forte Belvedere Leisnig gültig und nur für einen der 8 kostenpflichtigen Privat-Parkplätze des Forte Belvedere Leisnig entlang der Aussichtsplattform an der Brüstung. Für alle andere Parkflächen lösen Sie bitte herkömmliche Tickets am Parkschein-Automaten der Stadt Leisnig.


II. Mietpreis - Einstelldauer
Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der jeweils gültigen Online-Preisliste. Die ununterbrochene Höchstparkdauer beträgt 30 Kalendertage. Nach Ablauf der Höchstparkdauer ist der Vermieter berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kraftfahrzeuges ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Für Parken ohne gültigen Online-Parkschein wird eine Strafgebühr in Höhe von 25,- Euro inkl. MwSt. pro Kalendertag erhoben.


III. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Mieter ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzes anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.


IV. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitperson dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen an der Parkplatzfläche.


V. Pfandrecht
Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kraftfahrzeug des Mieters zu. Befindet sich der Mieter länger als zwei Wochen mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug und hat der Vermieter den Pfandverkauf angedroht, so ist er zum Pfandverkauf berechtigt, hat er alternativ ein Mahnverfahren oder das Abschleppen des Fahrzeugs angedroht, so ist er zum Mahnverfahren oder dem Abschleppen berechtigt. Wird das Kraftfahrzeug außerhalb der Stellplatzmarkierung abgestellt, ist der Vermieter berechtigt, das Kraftfahrzeug ohne weitere Androhung auf Kosten des Mieters umzustellen bzw. abzuschleppen.


VI. Benutzungsbestimmungen auf dem Parkplatzgelände
Es muss im Schritttempo gefahren werden. Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Das abgestellte Kraftfahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Insbesondere sind das Rauchen und die Verwendung von Feuer, die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen, die Einstellung von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser und das unnötige Hupen sowie andere vermeidbare Geräuschbelästigungen verboten. Gekennzeichnete Plätze und Behindertenparkplätze sind nur von Berechtigten zu benutzen. Am Kraftfahrzeug dürfen keinerlei Arbeiten vorgenommen und Motoren nicht ausprobiert oder länger laufen gelassen werden. Der Vermieter ist berechtigt, das Kraftfahrzeug im Falle einer dringenden Gefahr von der Parkfläche zu entfernen. Das Beschädigen der Parkfläche und Geländer oder anderer technischer Teile sowie die Verunreinigung des Parkplatzes sind kostenpflichtig. Das Anbringen und/oder Verteilen von Prospekten und Werbematerial sowie das Anbringen von Plakaten ist nicht gestattet. In der Parkeinrichtung ist das Befahren mit Fahrrädern, Inlineskates, Skateboards u.ä. Geräten verboten, ebenso das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall sowie die Einstellung von polizeilich nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen.


VII. Datenschutz & Kontakt
Die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen können Sie unter www.forte-belvedere.de/datenschutz nachlesen.


Anbieterinformationen:

Betreiber im Auftrag des Forte Belvedere Leisnig unter Verwendung des Shopsystems der Galerie Vito von Gaudlitz auf Online-Portalen wie z.B. www.hallo-leisnig.de: LALESA Landleben Sachsen UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 6, 04741 Roßwein, Servicetelefon: +49 151 12963639.


Hinweis: Das Shopangebot wird bereitgestellt von der Galerie Vito von Gaudlitz. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

GEFÖRDERT VOM FREISTAAT SACHSEN

Projekte der LALESA Landleben Sachsen UG im Bereich Kunst und Kultur zur Belebung des ländlichen Raums werden gefördert durch die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Maßnahmen werden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.